AUSNAHME FÜR RETTUNGSHUNDETRAINING
von Roman Hammerschmid
LAUT BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT UND PFLEGE DARF DIE AUSBILDUNG VON SUCH- UND BERGEHUNDEN (RETTUNGSHUNDE) DURCHGEFÜHRT WERDEN. AUCH DAS BETRETUNGSVERBOT UND AUFLAGEN DER COVID-19 SCHUTZMAßNAHMEN GELTEN IN DIESEN FALLL (SOWEIT UNBEDINGT NÖTIG) NICHT!.
USERE RETTUNGSHUNDETRUPPE DARF DAHER IHR TRAINING DURCHFÜHREN!
LG
Roman Hammerschmid
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