AUSNAHME FÜR RETTUNGSHUNDETRAINING

von Roman Hammerschmid

LAUT BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT UND PFLEGE DARF DIE AUSBILDUNG VON SUCH- UND BERGEHUNDEN (RETTUNGSHUNDE) DURCHGEFÜHRT WERDEN. AUCH DAS BETRETUNGSVERBOT UND AUFLAGEN DER COVID-19 SCHUTZMAßNAHMEN GELTEN IN DIESEN FALLL (SOWEIT UNBEDINGT NÖTIG) NICHT!.

USERE RETTUNGSHUNDETRUPPE DARF DAHER IHR TRAINING DURCHFÜHREN!

 

LG

Roman Hammerschmid

 

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